Charter Conditions



BEMERKUNG: Allgemeine Charterbedingungen sind ein Bestandteil der Agenturvereinbarung genauso wie des Chartervertrags, festgesetzt direkt mit uns, oder vermittelnd mit unseren Partneragenturen.

 

CHARTERPREIS: Der Charterpreis enthält den Yachtcharter mit unserer Ausrüstung. Hafengebühren, Registration und andere Abgaben, genauso wie Treibstoffkosten sind nicht darin beinhaltet. Die Yacht kann erst nach der ordentlichen Einzahlung genützt werden. Falls beachtliche Fehler bei Chartergebührenkalkulation im Chartervertrag erscheinen, haben die beiden Parteien Recht, auf Grund der gültigen Preisliste diese Fehler zu korrigieren ohne die Vertragsgültigkeit zu verletzen.  

 

AUFHEBUNGSBEDINGUNGEN: Falls der Charterer aus irgendeinem Grund den Charter kündigt, kann er mit der vorherigen Zustimmung des Schiffvermieters seine Rechte und Pflichten einer anderen Person abtreten. Unterlässt er es, werden die Kündigungskosten auf die folgende Weise ermittelt: für die Charterabbestellung ein Monat im Voraus wird 50% der Chartergebühr behalten, für die Charterabbestellung innerhalb eines Monats davor, wird 100% der Chartergebühr behalten. Falls der Schiffvermieter es schafft, die abbestellte Yacht ohnehin zu vermieten, wird nur 5% der Chartergebühr behalten.

 

ALLGEMEINE PFLICHTEN: Der Charterer, oder der Yachtführer, macht eine Erklärung, dass er über alle Navigationsfähigkeiten verfügt und eine gültige Bescheinigung besitz, die ihn ermächtigt die Yacht auf der offenen See zu führen als auch UKW Radio zu benützen. Soll der Basenleiter zur Schlussfolgerung kommen, dass der Yachtführer nicht die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, hat er das Recht der Yacht zu verbieten, den Hafen zu verlassen. Der Charterer ist verpflichtet, die Yacht mit ihrer Ausrüstung und Inventar sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Er ist verpflichtet in den Hoheitsgewässern der Republik Kroatien zu segeln (Ausnahmen sind einer besonderen, schriftlichen Zustimmung bedürftig, dass für die Yacht kein Unterchartervertrag geschlossen wird oder dass sie keiner dritten Person weiter vermietet wird, und dass an keinen Wettsegeln teilgenommen wird ohne des Schiffvermieters schriftlichen Zustimmung.) Er ist zusätzlich verpflichtet, die Yacht für keine kommerziellen Zwecke zu verwenden, keine undeklarierte oder verbotene Gegenstände an Bord des Schiffes mitzunehmen, nicht nachts unter unsicherer Wetterlage oder in den zur Navigation verbotenen Gebieten zu segeln, keine weiteren als in der Schiffsbesatzungsliste angeführten Personen einzuschiffen, und die öffentlichen Regeln, Befehle und Gesetze einzuhalten. Der Charterer übernimmt die Verantwortung für die Folgen des Verstoßes gegen seine Pflichten. Im Falle des Schadens oder Funktionsstörung der Yacht  oder ihrer Ausrüstung, hat der Charterer den Schiffvermieter sofort zu benachrichtigen auf eine der in der Inventarliste angegebenen Telefonnummern. Der Schiffvermieter ist verpflichtet, den Schaden oder die Funktionsstörung nach Benachrichtigung zu beheben. Wenn er den Schaden innerhalb von 24 Stunden behebt, hat der Charterer kein Recht, eine Vergütung zu verlangen. Für die Schäden die aus der üblichen Abnutzung der Yacht und ihrer Ausrüstung hervorgehen, kann der Charterer die Reparaturkosten bis zum Betrag von 100 EUR decken und vom Schiffvermieter zurückbezahlt werden, wenn er die Rechnung darlegt. In diesem Fall muss der Charterer auch die ersetzten Teile zeigen. Der Charterer ist verpflichtet, die Behörden und den Schiffvermieter unverzüglich zu benachrichtigen, falls die Yacht vermisst wird, wenn keine weitere Navigation möglich ist, falls die Yacht verschwand oder gekapert wurde, oder wenn die Navigation von den Behörden oder den Dritten verboten wurde. Im Falle des Schadens, ist der Charterer verpflichtet, den Vorfall dem zuständigen Hafenamt anzuzeigen und das Protokoll (Ereignisablauf und Abschätzung des Schadens) für die Versicherungsgesellschaft zu verfassen. Er ist auch verpflichtet, den Schiffvermieter so bald wie möglicht über den Vorfall zu informieren. Der Charterer ist verpflichtet, ein privates Bordbuch zu führen, das im Schadensfall einzureichen ist. Soll der Charterer den obigen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann ihm der entstandene Schaden ganz in die Rechnung gestellt werden und er kann der Strafpflicht unterzogen werden. Für die Taten und Versäumnisse des Charterers, die materiellen und sträflichen Folgen für den Schiffvermieter gegenüber den Dritten zu Folge haben, muss der Charterer die Kosten begleichen. Soll die weitere Navigation aus irgendeinem Grund unmöglich werden, muss der Charterer den Basenleiter benachrichtigen, um die detaillierten Anweisungen zu bekommen. Der Schiffvermieter soll alle nötigen Navigationsgenehmigungen und -ausweise anschaffen.

 

YACHTÜBERNAHME: Die Yacht wird völlig ausgerüstet, mit gefülltem Benzin- und Wassertank, sauber und trocken übergeben, und ist erwartet im gleichen Zustand zurückgegeben zu werden. Die Yachten werden dem Charterer zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt. Der Charterer überprüft und bestätigt die  Yacht- und Ausrüstungszustand laut der Schiffvermieters Inventarliste, die von den beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Die Inventarliste ist ein Bestandteil des Chartervertrags und die darin enthaltenen Festlegungen sind verbindlich für beide Parteien. Die Yachtübernahme ist eine unbestrittene Bestätigung des festgelegten Zustands. Der Charterer muss die nautische Ausrüstung testen, sobald er den Hafen verlässt. Wenn er einen Fehler entdeckt, muss der Charterer zum Hafen zurückkehren, ihn anmelden und behoben haben. Soll er das nicht tun, wird die folgende Regel für das „fehlerfrei übernommene“ Schiff angewendet. Die eventuellen bezahlten Schiffs- oder Ausrüstungsreparturen, die dem Schiffvermieter zum Zeitpunkt der Übernahme nicht bekannt sein konnten, genauso wie die Fehler die nach der Übernahme entstanden könnten, berechtigen den Charterer zur keinen Reduzierung des Charterpreises. Soll der Charterer die Yacht nicht innerhalb von 48 Stunden übernehmen, ist der Schiffvermieter berechtigt den Vertrag aufzuheben. Soll der Schiffvermieter nicht in der Lage sein, die vereinbarte Yacht dem Charterer zur Verfügung zu stellen, kann er eine andere, zumindest eine identische besorgen. Ist dies unmöglicht, kann dem Charterer anpassende Unterkunft und Verpflegung während der Wartezeit angeboten werden. Der Charterer ist berechtigt, die Rückerstattung der Chartergebühren für die Tage der Nichtschiffnützung zu verlangen. Soll der Schiffvermieter nicht in der Lage sein, die identische oder bessere Yacht dem Charterer innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, hat der Charterer das Recht, den Vertrag aufzuheben und die Rückerstattung der Chartergebühren zu verlangen. Alle anderen Entschädigung sind ausgeschlossen (zum Beispiel Reisekosten, Reiseprämien). Wurden die Ausrüstungsteile beschädigt oder verloren im vorherigen Charter ohne Schiffvermieters Kenntnis, ist der Charterer nicht berechtigt den Vertrag aufzuheben und eine Reduzierung des Charterpreises zu verlangen, falls die sichere Navigation nicht unmöglich gemacht ist.

 

YACHTRÜCKGABE: Der Charterer soll die Yacht am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt, ordentlich und sauber und mit dem vollen Tank zurückgeben. Nach der Yachtrückgabe findet eine neue Inventarkontrolle und Unterzeichnen der Prüflisten statt. Der Charterer ist verpflichtet, die eventuell festgestellten Fehler und Schäden anzumelden. Schäden der Unterwasserteile unterliegen einer Yachtprüfung (ihre Aufhebung), deren Kosten der Charterer trägt. Wenn die vereinbarte Rückgabezeit wegen des Gewitters überschritten wurde, trägt der Charterer alle dadurch dem Schiffsvermieter entstandenen Kosten. Deswegen ist es empfohlen, die Route sorgfältig zu planen. Es ist empfehlenswert, in die Base in den Abendstunden vor dem Auschecken zurückzukehren. Jede Prolongation der vereinbarten Auscheckzeit ist möglich nur mit und entsprechend einer schriftlichen Genehmigung des Schiffsvermieters. Soll die Rückgabezeit überschritten werden oder das Schiff in einem anderen als vereinbarten Hafen zurückgegeben wird, der Charterer wird die dreifache tägliche Chartergebühr, neben den dem Schiffsvermieter wegen der verspäteten Yachtrückgabe verursachten Kosten, für jeden angefangenen Tag der Verspätung bezahlen. Jede Stunde der Yachtrückgabeverspätung wird als Halbtagsgebühr berechnet. Im Falle der Verspätung bei der Schiffrückgabe wird der Schiffsvermieter einen Taucher engagieren, um den Unterwasserteil des Schiffskörpers zu prüfen, und der Charterer wird die Kosten tragen. Der Charterer ist verantwortlich für die Rückgabe der Schiffsdokumente (Genehmigung, Registration, Konzession usw.) und anderer Beilagen aus dem Ordner mit Schiffspapieren (Liste der Hafenämter u.a.). Bis zum Zeitpunkt wenn die Yacht ordnungsmäßig ausgecheckt ist, wird es als vom Charterer benutzt betrachtet.

 

KAUTION Die Kaution wird beim Einchecken bar mit einem undatierten, belegten Euroscheck oder mit einem leeren Kreditkartenslip eingezahlt. Die Kaution wird im vollen Betrag nach Rückgabe des sauberen Schiffs mit dem vollen Tank, zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückerstattet. Der Charterer ist verantwortlich für verlorene oder beschädigte Teile der Yacht oder ihrer Ausrüstung, oder für seine eigene oder jemands andere Schuld für Schäden und ihre Beseitigung, oder, kurz gefasst, für den Zustand der Checkliste. In diesem Fall wird der Schiffsvermieter von der Kaution einen den Kosten der Ausrüstungs- oder Schiffkauf oder -reparatur entsprechenden Betrag behalten. Die Kaution beschränkt nicht die Charterers Verantwortung, was bedeutet, dass, wenn durch den Charterer verursachte Schaden 1,600 € (oder den Kautionsbetrag) überschreitet und wenn vom Hafenleiter oder Versicherungsgesellschaft festgestellt wird, dass der Charterer den Schaden absichtlich oder mit grober Fahrlässigkeit herbeigeführt hat (er/sie war betrunken als der Unfall passierte), wird die Versicherungsgesellschaft den Schaden nicht abdecken, sondern wird der Charterer den Schaden vergüten, wenn er den Kautionsbetrag überschreitet.

Die Kaution für Segelboote SALONA YACHT beträgt 1,600 EUR.

 

VERSICHERUNG: Schiffskörper, Mast, Maschinerie und die Ausrüstung sind versichert. Die Versicherung gegen Unfall, Zusammenstoß, Ölteppich und Entfernung des Segelboots aus der See sind eingeschlossen. Personen an Bord sind mit Versicherung gedeckt. Absichtliche oder mit grober Fahrlässigkeit herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen. Im Falle des Schadens, der mit Versicherung nicht gedeckt oder akzeptiert wird, trägt der Charterer die Kosten gemäß den für den Schiffskörper und die Maschinerie gültigen Bedingungen, bis zur Höhe des Gesamtbetrags des resultierenden Schadens. Durch die Prämien gedeckte Schäden, die nicht sofort der Versicherungsgesellschaft angemeldet werden, werden laut den allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht anerkannt. In diesem Falle wird der Charterer persönlich verantwortlich für den Gesamtbetrag des Schadens verursacht durch das Schadensanmeldungsversäumnis oder –verspätung. Segelschaden ist nicht versichert und auf jeden Fall werden die Kosten vom Charterer bezahlt, außer in den Fällen, wenn der Segelschaden die Folge der üblichen Abnutzung ist oder wenn die Segel wegen des Mastfehlers zerreißen. Der durch den Ölmangel verursachte Motorschaden ist auch nicht mit der Versicherung gedeckt. Deswegen hat der Charterer die Pflicht, den Ölstand täglich zu kontrollieren.

 

BESCHWERDEN: Nur schriftliche Beschwerden, die von beiden Parteien unterzeichnet und sofort nach der Schiffrückgabe und -aushändigung erhoben werden, werden in Anbetracht bezogen.

 

ERGÄNZUNGEN DES VERTRAGS: Mündliche Vereinbarungen und Ergänzungen des Vertrags werden relevant, nur wenn sie von AB OVO SALONA CLUB d.o.o. schriftlich gebilligt werden.

 

SCHLICHTUNG: Im Falle der Streitigkeit, versuchen die Vertragsparteien eine gütliche und für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden. Kann das Konflikt oder Missverständnis nicht auf diese Weise gelöst werden, übernimmt das Gericht in Zagreb die Zuständigkeit und es gilt das kroatische Recht.

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